Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung muss zu Beginn der Abwesenheit telefonisch im Lehrbetrieb und entweder telefonisch ab 7.30 Uhr oder per mail in der Schule erfolgen.
Am Ende der Arbeitsunfähigkeit ist eine Kopie der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsmeldung dem Klassenvorstand abzugeben.
Befreiung vom Besuch der Berufsschule
aus privaten Gründen:
schriftliches Ansuchen des Erziehungsberechtigten oder eigenberechtigten SchülerIn